Allg. Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Unterkünften bei BRINKMANNHAUS
§ 1 . Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge im Rahmen der mietweisen Überlassung von Ferienunterkünften zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur dann wirksam, wenn der Vermieter diese ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
§ 2 Buchung/Buchungsbestätigung
Die verbindliche Buchung erfolgt ausschließlich über ein Online-Portal und wird per E-Mail bestätigt. Die Buchung gilt vermieterseits erst mit geleisteter und durch den Vermieter bestätigter (An-)Zahlung als verbindlich reserviert. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt die Buchung zu stornieren, Vermieteransprüche aus der Nichterfüllung bleiben bestehen. Die Bearbeitungspauschale für Änderungen am Auftrag nach der Buchung beträgt 25€. Eine kostenlose Minderung der Buchung ist nicht möglich. Zusatzleistungen oder Nachbuchungen versuchen wir zu entsprechen und müssen in jedem Falle durch uns schriftlich bestätigt werden.
§ 3 Zahlungsbedingungen
Es stehen während der Buchung verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Bereits im Buchungsprozess sowie in folgenden Dokumenten sind diese detailliert aufgeführt. Mindestens die Anzahlung ist sofort nach der Buchungsbestätigung fällig. Die komplette Zahlung ist vor Anreise bargeldlos fällig. Der Vermieter erhebt eine Kaution je Buchung welche bis spätestens 14 Tage nach Abreise erstattet wird, wenn keine gegenteiligen Gründe vorliegen.
Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von 15,00 Euro an den Vermieter zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Kunde. Kosten der Zahlung, insbesondere bei Überweisung aus dem Ausland, trägt der Kunde. Alle Zahlungsgebühren sind vollständig vom Mieter zu tragen, d.h. dem Vermieter-Bankkonto ist der volle Rechnungsbetrag spesenfrei gutzuschreiben. Der Vermieter akzeptiert ausschließlich Zahlungen vorab auf elektronischem Wege und nur nach schriftlicher Bestätigung davon Abweichungen.
§ 4 An- und Abreise
Am Anreisetag steht die Unterkunft ab 17.00 Uhr zur Verfügung. Alle wichtigen Informationen erhalten Sie wenige Tage vor Ihrer Anreise per Email. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnung ausnahmsweise nicht pünktlich um 17:00 Uhr bezogen werden kann.
Am Abreisetag ist die Wohnung bis 10.00 Uhr morgens zu verlassen. Der Vermieter muss wegen erhöhter Dienstleisterkosten eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen. Die Küche samt Geräten und Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen und einzuräumen. Die Wohnung ist am Abreisetag besenrein, die Mülleimer entleert und der Kühlschrank ausgeräumt aber eingeschaltet zu hinterlassen.
§ 5 Ferienwohnungen
Die Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel der Schliessanlage.
Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Das verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.
Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.
Außergewöhnliche Aufwendungen z.B. für Reinigung oder Abnutzung bzw. Reparatur müssen durch den Vermieter nach Aufwand (55€/h) zusätzlich behoben und berechnet werden. Für nicht angezeigte Mängel oder Mehrnutzung werden 100% Aufschlag als Aufwandspauschale erhoben.
§ 6 Haustiere
Bei rücksichtsvollem Umgang mit Garten, Gebäude und Inventar dürfen Haustiere nach bestätigter Buchung anreisen. Für die Unterbringung von Tieren verlangt der Anbieter einen angemessenen Aufpreis. Die übliche Wiederherstellung für Nicht-Tierbesitzer-Gäste ist mit erheblichem Aufwand verbunden, welcher aus wirtschaftlichen Gründen bereits in der personalisierten Preisberechnung bei der Buchung berücksichtigt wird. Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters erlaubt.
§ 7 Aufenthalt
Die Ferienwohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte die Wohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen, welches sich im Mietpreis bestimmt. Der Vermieter hat zudem in diesem Fall das Recht den Mietvertrag fristlos zu kündigen.
Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden.
Der Mieter erklärt sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der aktuellen Hausordnung von Brinkmannhaus einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung.
Bei Verstößen gegen die AGB´s oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.
§ 8 Reiserücktritt/Stornierung
Für Absagen, Minderungen oder Ausfälle wird der Vermieter aus wirtschaftlichen Gründen in jedem Falle Gebühren berechnen, solange dies rechtlich nicht ausgeschlossen ist. der Vermieter empfiehlt dem Gast ausdrücklich den Abschluss einer eigenen Reiserücktritts- und Ausfallversicherung (z.B. auch über Ihre Kreditkarte) und keine frühen Buchungen aus Reservierungsgründen vorzunehmen sondern erst zu buchen, wenn dieser im Gegenzug bereit ist, auch das Ausfallrisiko mit zu tragen. Dem Vermieter ist ist bewusst, häufig zu den gefragten Zeiten lange im Voraus ausgebucht zu sein, jedoch kann dieser aus wirtschaftlichen Gründen keine einseitigen Verpflichtungen nur zur seinen Lasten eingehen. Die Stornierungskosten auf den Gesamtpreis sind wie folgt fällig: 25€ Abwicklungsgebühr zzgl. 25% bis 61 Tage vor Anreise, 50% bis 31 Tage, 80% bis 15 Tage und ab 14 Tagen vor Anreise 95%.
§ 9 Rücktritt durch den Vermieter
Im Falle einer Absage von Vermieterseite, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit der Gastgeber) sowie andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen; beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz - eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.
Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.
§10 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.
§11 Nutzung eines Internetzugangs über WLAN
§11.1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.
Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
§11.2. Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
§11.3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehe nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
§11.4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen ungetätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;
dies gilt insbesondere m Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.
§ 12 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten
(1) Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.
(2) Für die Dauer der Überlassung der Unterkünfte ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster (außer angekippt) und Aussentüren geschlossen zu halten.
(3) Die Mitnahme bzw. Unterbringung von Haustieren ist nur nach bestätigter Buchung erlaubt. Der Halter hat darauf zu achten das die Notdurft der Tiere auf dem gesamten Grundstück über den Restmüllbehälter entsorgt wird.
(4) In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter die Aufwendungen zur Wiederherstellung des Ursprungszustandes in Rechnung stellen. Rauchen ist nur im Freien bei Nutzung eines Ascher erlaubt.
(5) Das Wäschetrocknen ist in den Wohnungen untersagt. Das Trocknen der Wäsche oder Badesachen/ Handtücher ist auf der Terrasse gestattet. Das spannen von Wäscheleinen ist nicht erwünscht.
(6) Parken nur nach bestätigter Buchung. Bitte achten Sie darauf, das keine Fahrzeuge oder Durch- und Eingänge behindert werden.
(7) Um Schäden an den Gebäuden zu vermeiden und aus Rücksicht auf andere Gäste und die Vegetation, sind jegliche Ballsport- oder ähnliche spielerische Aktivitäten nur gestattet wenn dadurch für Niemanden Beeinträchtigungen entstehen. Der Vermieter empfiehlt den nahen Strand zum Toben und Spielen.
(8) Die Benutzung von Spielzeug- und Geräten ist für Kinder bis 14 Jahre gestattet und erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder.
(9) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ö. allein und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.
(10) Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
§13 Schriftform
Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Absenden der Buchung oder der geleisteten Zahlung.
§14. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
§ 15 Gerichtsstand
Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Westerburg zuständig.